Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher

Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher
Das Amt Mecklenburgische Schweiz schreibt zum 01.09.2027 einen Ausbildungsplatz zum
aus.
Sie interessieren sich für anspruchsvolle Verwaltungs- und Büroarbeit, die in einer Amtsverwaltung anfallen und können sich vorstellen Gesetze zu lesen, zu verstehen und anzuwenden? Sie arbeiten gern für und mit Menschen und nutzen dafür selbstverständlich die moderne Kommunikation?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Das Amt Mecklenburgische Schweiz ist landschaftlich inmitten der Mecklenburgischen Schweiz im Landkreis Rostock gelegen. Die Amtsverwaltung hat ihren Sitz in Teterow und außerdem eine Verwaltungsstelle in Jördenstorf.
Die Ausbildung gliedert sich in fachpraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Der fachpraktische Teil erfolgt in der Amtsverwaltung Teterow sowie in der Verwaltungsstelle Jördenstorf. Hier erhalten Sie genaue Kenntnisse zur Verwaltungsorganisation und zu den Verwaltungsabläufen.
Der theoretische Teil untergliedert sich in den Berufsschulunterricht an dem Regionalen Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow sowie in dienstbegleitende fachliche Unterweisungen des kommunalen Studieninstituts in Güstrow. Diese stellen eine enge Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung dar. Die dienstbegleitenden Unterweisungen vermitteln den fachtheoretischen Inhalt für die in der Praxis erarbeiteten Fähigkeiten und Kenntnisse.
Dann freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
(Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse, ggf. Praktikumsbeurteilungen) mit der deutlichen Kennzeichnung „Bewerbung“.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 04.12.2026 an das
oder per E-Mail an: ivonne.beck@amt-ms.de
Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
Die mit der Bewerbung entstandenen Kosten können nicht erstattet werden. Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach sechs Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Die Datenschutzhinweise des Amtes Mecklenburgische Schweiz finden Sie unter www.amt-mecklenburgische-schweiz.de. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten.
Berthold Falkenau
Amtsvorsteher